Die rechtlichen Folgen einer Ehe können vor oder während der Ehe im Rahmen eines Ehevertrages notariell geregelt werden. Auch nach der Trennung ist aber eine einvernehmliche Lösung der Scheidungsfolgen durch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Meist stellt dies auch die kostengünstigste Möglichkeit dar, die Rechtsfolgen eigenverantwortlich zu bestimmen.
Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit. Zu beachten sind allerdings rechtliche Grenzen, die bei der Vertragsgestaltung vom Fachanwalt für Familienrecht geprüft werden sollten, um nicht am Ende die Anfechtbarkeit und damit Unwirksamkeit der notariellen Urkunde zu riskieren.
Der größte Gestaltungsspielraum besteht im Rahmen des Zugewinnausgleichs, somit der Verteilung des Vermögens. Beim Unterhalt und auch bei der Gestaltung des Versorgungsausgleichs sollten rechtliche Grenzen unbedingt beachtet werden. Grundlage ist eine vielschichtige familiengerichtliche Rechtsprechung.
Häufig ist auch die Erstellung eines gemeinsamen Testamentes für Eheleute sinnvoll, mit dem von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden kann.
Zur notariellen Vereinbarung klären wir gerne folgende Fragen gemeinsam mit Ihnen:
Ehevertrag
- Wie soll die Ehe gestaltet werden?
- Sind Kinder geplant?
- Welche Pläne bestehen für die Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils?
- Unter welchen Umständen soll wie lang Unterhalt gezahlt werden?
- Soll es beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben?
- Soll die Zugewinngemeinschaft modifiziert werden und wie kann das geschehen?
- Was muss ich bei Immobilienvermögen beachten?
- Existiert ein Unternehmen, eventuell bereits vor der Eheschließung als Familienbetrieb?
Trennungs- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Wie soll der Unterhalt gestaltet werden?
- Wie kann kostengünstig die Vermögensauseinandersetzung durchgeführt werden?
- Ist eine Abweichung vom gesetzlichen Versorgungsausgleich sinnvoll?
- Welche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich sind wirksam?
Testament
- Ist ein gemeinsames Testament, wie es Eheleute oder Lebenspartner erstellen können sinnvoll?
- Wie weit wollen wir uns gegenseitig an ein gemeinsames Testament binden?
- Was muss im Rahmen der Erbfolge bedacht werden?