Wurde kein notarieller Ehevertrag geschlossen, leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der in der Ehe erwirtschaftete sogenannte Zugewinn wird dann hälftig geteilt. Erbschaften oder Schenkungen verbleiben grundsätzlich allein dem Erben oder dem Beschenkten.
Die Berechnung des in der Ehe entstandenen Zugewinns und die Vermögensauseinandersetzung kann sehr vielschichtig sein. Eine gute Gestaltung kann Kosten, Aufwand und Ärger ersparen.
Es stellen sich häufig folgende Fragen:
- Wie wird das Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt?
- Wann wird das Vermögen aufgeteilt?
- Was geschieht mit Immobilien im gemeinsamen Eigentum oder im Alleineigentum eines Ehegatten?
- Wer bleibt im Haus oder in der Wohnung?
- Wer haftet für Schulden?
- Was passiert mit meinem ersparten Vermögen?
- Was zählt nicht zum Zugewinn und muss nicht geteilt werden?
- Welche Auswirkungen ergeben sich für mein Unternehmen?
- Hat mein Partner Anspruch auf ein vielleicht schon angefallenes Erbe?
- Ist mein Partner nach der Trennung noch erbberechtigt?
- Wann muss ich Auskunft über mein Vermögen erteilen?