Versorgungsausgleich, betriebliche, private und gesetzliche Altersvorsorge

Bei der Scheidung regelt das Gericht im Rahmen des sogenannten Versorgungsausgleichs zwangsläufig die Teilung der Rentenansprüche. Grundsätzlich kann die Aufteilung der Rente aber auch durch notarielle Vereinbarung einvernehmlich geregelt werden. Um unangemessene Benachteiligungen für einen Partner zu verhindern prüft das Gericht allerdings immer die Wirksamkeit der getroffenen Regelung.

 

Wir beraten Sie zu folgenden Fragen:

 

  • Wird auch die Betriebsrente bei Scheidung geteilt?
  • Welche privaten Altersvorsorgeverträge werden im Rahmen der Scheidung geteilt?
  • Wann und für welchen Zeitraum erfolgt die Berechnung der Anwartschaften?
  • Wie kann ich wirksam eine Regelung zum Versorgungsausgleich treffen?
  • Wird meine Rente gekürzt, auch wenn mein Partner noch nicht das Rentenalter erreicht hat?
  • Was bedeutet die interne und externe Teilung?
  • Was ist die Versorgungsausgleichskasse?
  • Gibt es Abweichungen bei langer Trennungsdauer?
  • Was ist der schuldrechtliche Versorgungsausgleich?
  • Wann ist ein Rentengutachten sinnvoll?

— Ihr Kontakt zu mir —

Unverbindlich & diskret

    Schicken Sie mir einfach eine Nachricht über mein Kontaktformular oder direkt per E-Mail. Alternativ können Sie mich gerne auch direkt anrufen.

    Adresse:

    Robert-Koch-Straße 8
    68519 Viernheim

    Termine:

    Nach Vereinbarung

    E-Mail:

    info@DeineAnwaeltin.de

    Tel:

    06204 - 91957-95

    Fax:

    06204 - 91957-98